Ab März 2022 veröffentlichen wir ein Jahr lang jeden Monat einen Beitrag zu einer unserer drei thematischen Serien zum Hoffnungshandeln in der Frühen Neuzeit. Für den Monat Juli 2022 führten wir ein Interview mit Joachim Eibach, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Bern. Herrn Eibachs Forschungen decken unter anderem die Kriminalitätsgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts sowie interpersonelle Gewalt (auch im Bezug zu Stadt und Geschlecht) ab.
Ist Ihnen das Thema Hoffnung in Ihren (Quellen)forschungen zur Kriminalitätsgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts schon begegnet?
JE: Vorweg: ‚Hoffnung‘ ist ein facettenreicher Begriff, der inhaltlich sehr Unterschiedliches bezeichnen und meinen kann. Man sollte m.E. zwischen mehreren Bedeutungsfeldern unterscheiden: Religion, Philosophie, politische und rechtliche Diskurse, aber auch konkrete Erwartungshaltungen der Menschen in der Logik ihrer Lebenswelt. Die Quellen der Kriminalitätsgeschichte (Gerichtsakten, zuvorderst Vernehmungsprotokolle) werden ja von der Justiz bzw. einem Gerichtsschreiber verfasst. Explizit kommt Hoffnung da viel öfter in den Gutachten der Juristen oder in den an die Justiz adressierten Bittgesuchen der Angeklagten als in den Schilderungen der Konflikte und Tatumstände vor.
Welche Gestalt nimmt Hoffnung in Ihren Quellen an? Ist sie praktischer Natur (also vielleicht gar nicht verbalisiert, sondern zeitgenössisch oder ex-post als Hoffnungspraxis ablesbar) oder eher ideeller Natur und damit verbalisiert?
JE: Hoffnung wird zum einen explizit verbalisiert, zum anderen lässt sie sich im Sinne einer heuristischen Kategorie zwischen den Zeilen feststellen. Selbstverständlich erhoffte sich auch eine Diebesbande von einer nächtlichen Aktion reiche Beute, ohne dass dies ausgeführt werden musste. Explizit findet sich Hoffnung z.B. als Demutsgeste bei Bittgesuchen: „Ich hoffe gnädig erhöret zu werden“ o.ä. oder bei Bitten um Strafnachlass. Auf Seiten der Juristen skizziert ‘Hoffnung’ oft eine Erwartungshaltung bzgl. der Wirkung einer Strafe, z.B.: die „erhoffte Besserung“ des Delinquenten durch die verhängte Strafe im Sinne der Straftheorie der Aufklärung.
Welchen zeitlichen Horizont hat Hoffnung in Ihren Quellen (Kurzfristig, langfristig, auf das Diesseits/Jenseits gerichtet…)?
JE: Ganz unterschiedlich! Hoffnungen können sich auf die nahe Zukunft wie auch auf das Leben nach dem Tod beziehen. Bei der Bitte um Strafnachlass oder Freilassung aus der Haft ist es offensichtlich eine konkrete Naherwartung. Bei einem Totschlag aus Verzweiflung kann z.B. die Hoffnung auf Tod durch Hinrichtung bei gleichzeitiger Rettung des Seelenheils eine Rolle spielen.
Wie würden Sie Hoffnung von diesen Überlegungen ausgehend definieren?
JE: ‚Hoffnung‘ ist ein sehr deutungsoffener, z.T. semantisch konstanter, z.T. zeitlich changierender Begriff, der sich insgesamt durch eine große Spannbreite, wenn nicht gar Diffusität, auszeichnet. Im kirchlich-religiösen Kontext der Frühen Neuzeit sind die Konnotationen sicher andere als im juristischen Diskurs der Aufklärung, dem es um spezifische ‚Besserungen‘ in der Welt ging. Der Bauer hofft auf eine gute Ernte, die Schwangere auf eine Geburt ohne viel Schmerzen. Hoffen darf grundsätzlich jede und jeder auf dies und jenes, dieses Prinzip gilt schon lange vor Ernst Bloch!
Welche Rolle spielt Hoffnung für die in Ihren Forschungen thematisierten Akteure/Akteurinnen? Kann der Einsatz interpersoneller Gewalt z.B. im Rahmen einer Wirtshausschlägerei oder etwa im Kontext einer öffentlichen Züchtigung mit Hoffnung verbunden sein?
JE: Der Facettenreichtum des Begriffs zeigt sich auch bei seiner Anwendung auf Gewalt- und andere Delikte. Bei der typischen spontanen Geselligkeitsgewalt der Frühen Neuzeit möchte ich auf den Begriff verzichten, da sehe ich keinen Erkenntniswert. Anders ist es bei politisch motivierter Gewalt, sei es eine Revolte gegen die Herrschaft, ein Teuerungskrawall gegen Preiserhöhungen oder auch ein Pogrom gegen Juden, denen man unlauteres Wirtschaften unterstellt. Hoffen tun natürlich auch Böse und Übeltäter! Zur Züchtigung: Körperliche Gewalt als Mittel der Erziehung konnte auch mit einer Erwartungshaltung auf Wünschbares, also durchaus Hoffnung, verbunden sein.
Kann man sagen, wodurch eine Hoffnung ausgelöst und umgekehrt wieder beendet wird?
JE: Im Kontext der Justizpraxis ist die Hoffnung der DelinquentInnen und des sozialen Umfelds, aus dem Bittgesuche für sie formuliert werden, sehr eng auf bestimmte Entscheidungen der Richter bezogen. Der richterliche Entscheid kann dann die Hoffnung bestätigen oder beenden. Hoffnungen von Protestparteien im Fall von politischer Gewalt können m.E. sowohl durch intensive Krisen- und Unrechtserfahrungen als auch durch positive Anreize wie Erfolgsmeldungen ausgelöst werden.
Was wäre zeitgenössisch ein Gegenstück zu Hoffnung? Verdacht/soupçon, Verzweiflung/désespoir, Resignation/résignation…?
JE: Um bei den an der Justizpraxis beteiligten AkteurInnen und den oben genannten Beispielen zu bleiben: auf Seiten der Juristen die ‘Unverbesserlichkeit’, die dann zu – sozialer oder auch physischer – Exklusion führt, auf Seiten der Delinquenten und Supplizierenden durchaus ‚Verzweiflung‘.
Kann man Reaktionen „nach der Hoffnung“ beobachten? Also z.B. ob Hoffnungen enttäuscht oder erfüllt wurden?
JE: Umgangssprachlich gesagt, gibt es in der Tat ‚enttäuschte Hoffnungen‘ oder aber die Hoffnung, die ‚nicht aufgegeben‘ wird. Übersetzt in das Handeln der von Justizentscheidungen Betroffenen heißt dies: entweder die Strafe aushalten und absitzen oder aber immer wieder aufs Neue Bittgesuche einreichen. Letzteres konnte durchaus erfolgreich sein und schließlich ‚Gnade‘ erwirken. Für die Justiz waren fortgesetzte Bittgesuche für Verurteilte ein Indikator der Aussicht auf soziale Reintegration. Anders gesagt: Je mehr Hoffnung in einen Verurteilten aus dessen Umfeld investiert wurde, desto besser war es offenbar um sein soziales Kapital bestellt. Hoffnung, verstanden als sowohl soziale als auch symbolische Investition, konnte also honoriert werden und Erfolg generieren.
Das Interview mit Herrn Eibach erfolgte schriftlich per E-mail. Die Fragen stellte Sabrina Rospert.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Sabrina Rospert (15. Juli 2022). “Im Kontext der Justizpraxis ist Hoffnung sehr eng auf bestimmte Entscheidungen der Richter bezogen” – ein Interview mit Prof. Dr. Joachim Eibach (Univ. Bern) zum Verhältnis von Hoffnung und Gewalt. Hoffnung handeln – L'espérance en action. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pos2