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Zwischen Hoffen und Bangen: Judentum vor Ort im deutschen Südwesten  

Eine neue Reihe im Sommer und Herbst 2025

Von Thorsten Busch, Stuttgart

Hochzeitsring aus einem im Kontext der Großen Pest in Colmar entstandenen Schatzfund, um 1300. Copyright: Cangadoba, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cluny_-_Bague_de_Mariage_juive_-_XIVe_s_-_Or_%26_email_cropped.jpg

Seit der Großen Pest von 1348/52 vollzog sich im Gebiet des heutigen Bundeslands Baden-Württemberg ein bemerkenswerter Wandel: Aus einem spätmittelalterlichen Stadtjudentum entwickelte sich ein frühneuzeitliches Landjudentum. Dieser langfristige Prozess brachte kurzfristig immer wieder Abschiede und Neuanfänge hervor. Das Hoffen auf eine neue Heimat und das Bangen, diese womöglich bald wieder zu verlieren, bildeten dabei zwei Seiten ein und derselben Medaille.

Hoffen und Bangen erlaubten auf individueller und kollektiver Ebene zu bewältigen, was auf struktureller Ebene ein Charakteristikum jüdischen Lebens im Südwesten des Heiligen Römischen Reichs darstellte. Wiewohl sie hier häufig schon lange lebten, zeichnete sich der Aufenthalt von Jüdinnen und Juden in dieser Region nämlich durch eine potenzielle Instabilität des Wohn- bzw. Niederlassungsorts aus, die wiederum mit einer erhöhten Mobilität der betroffenen Einzelpersonen oder Personengruppen einhergehen konnte. Eine neue thematische Reihe spürt diesem Phänomen nach, das man begrifflich und analytisch als residentielle Prekarität fassen kann. Und sie tut das genau dort, wo sich jüdisches Leben im Allgemeinen und die Niederlassung von Jüdinnen und Juden im Besonderen ganz konkret greifen lassen: in den Gemeinden zwischen Rhein und Donau, Neckar und Bodensee.

Eine hier verlinkte Karte, die Ort und Größe dieser Gemeinden für das Jahr 1825 zeigt, erzählt die Geschichte gewissermaßen vom Ende her. Ihr zufolge lebten Jüdinnen und Juden seinerzeit vielfach in Gruppen von einigen Dutzend Personen in Kleinstädten oder Dörfern, die höchst asymmetrisch auf den Raum des heutigen Baden-Württembergs verteilt waren. Es war dies das Ergebnis eines sukzessiven Verdrängungsprozesses, der im 13. Jahrhundert eingesetzt, im 14. Jahrhundert einen ersten Höhepunkt erreicht und erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts einen gewissen Abschluss gefunden hatte.

Die dahinter stehenden Gründe waren vielfältig. Befeuert wurde die Stadtflucht zweifellos durch Verfolgungen und Vertreibungen – zumal dann, wenn diese beiden Phänomene in Gestalt regelrechter Wellen auftraten. Doch war es keineswegs immer so, dass Jüdinnen und Juden Opfer mehr oder minder unkontrollierter Ausschreitungen wurden, die, einmal in Gang gekommen, kaum noch aufzuhalten gewesen wären. Insofern erscheint die metaphorische Bezeichnung Welle in diesem Zusammenhang nicht ganz unproblematisch. Denn indem sie dem Geschehen, auf das sie sich bezieht, eine geradezu naturgesetzliche Eigendynamik zuschreibt, verstellt sie zugleich den Blick auf jene Personen und Institutionen, die am Anfang dieses Geschehens standen. Auch wenn in Bezug auf die antijüdische Politik von Fürsten, Ständen oder im vorliegenden Fall Städten von einer „Welle an Ausweisungen“ die Rede ist, bleibt die Akteursperspektive auf diese Weise abstrakt.1 Dabei lag eine wichtige Ursache für die residentielle Prekarität jüdischen Lebens im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Südwesten in der Tat ja gerade darin, dass der wie auch immer geartete Ausschluss von Jüdinnen und Juden aus einer Herrschaft bzw. einem Herrschaftsgebiet über lange Zeiträume hinweg ein denk- und handhabbares Mittel der Politik war und blieb.

Die Beiträge, die in den Folgemonaten in der Serie „Judentum” auf diesem Blog erscheinen werden, spüren der vielfach unfreiwilligen Stadtflucht nach, die dem Siedlungsbild der Jüdinnen und Juden im Südwesten des Heiligen Römischen Reichs auf lange Sicht seine besonderen Züge verlieh. Ausgangsort der Reihe ist die Reichsstadt Straßburg. Hier bestand bis zum 14. Jahrhundert eine bedeutende jüdische Gemeinde. Endpunkt ist das reichsritterschaftliche Dorf Wankheim. Damals wie heute auf halbem Weg zwischen Tübingen und Reutlingen gelegen, lebten hier gegen Ende des 18. Jahrhunderts nur einige wenige jüdische Familien. Dass der geographische Schwerpunkt der Reihe auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württembergs und der unmittelbar daran angrenzenden Regionen liegt, kommt nicht von ungefähr. Denn der Großteil der Beiträge ist aus einer landesgeschichtlichen Lehrveranstaltung an der Universität Stuttgart hervorgegangen.2 Es handelt sich bei den Beiträgen folglich um betreute Arbeiten von Studierenden. In einem weiteren Fall kommt darüber hinaus auch ein Doktorand der Universität Tübingen zu Wort.

Die Beiträge der Reihe können gerade dadurch, dass sie alle auf einen Wohn- bzw. Niederlassungsort und die dort jeweils vorherrschenden Aufenthaltsbedingungen fokussieren, die residentielle Prekarität deutlich machen, die das jüdische Leben im deutschen Südwesten der Vormoderne prägte. Ihre Darstellung soll sich dabei allerdings dezidiert nicht in einer bloßen Zustandsbeschreibung erschöpfen, die eine vermeintlich abstrakte soziale Realität einmal mehr dadurch zu erhellen versucht, dass sie die rechtlichen, administrativen und politischen Beziehungen zwischen jüdischer Minderheits- und christlicher Mehrheitsgesellschaft rekonstruiert. Vielmehr wird, wann immer dies möglich ist, die konkrete persönliche Situation der Jüdinnen und Juden in den Blick genommen. Abschiede und Neuanfänge, Hoffen und Bangen markieren in diesem Kontext vorherrschende Erfahrungsräume und Erwartungshorizonte.

So perspektiviert, findet die residentielle Prekarität prominenten Rückhalt bei dem Historiker Yosef Hayim Yerushalmi. Dieser warb im Januar 1984 bei einer Pariser Konferenz für eine Historiographie der jüdischen Hoffnung. Dabei betonte er, dass ihm eine Variabilität und durchaus auch Volatilität von Hoffnungen vorschwebe, „mit schwankenden Elementen von Kontinuität und Diskontinuität, immer aber ganz konkret an Ort und Zeit gebunden.“ Genauer unterschied Yerushalmi, indem er nach den Ursachen fragte, die Jüdinnen und Juden zu einem Wechsel ihres Wohn- bzw. Niederlassungsorts veranlassten, zwischen einer „Geographie der jüdischen Katastrophe“ und einer „Geographie der jüdischen Hoffnung“.3

Eine „Geographie der jüdischen Katastrophe“ findet sich auf einer weiteren, hier verlinkten Karte abgebildet. Diese zeigt die Schauplätze der antijüdischen Ausschreitungen und Pogrome, zu denen es im Südwesten des Heiligen Römischen Reichs in Zusammenhang mit der Großen Pest kam. Eine ganze Reihe jüdischer Gemeinden fiel hier damals der Vernichtung anheim. Zumindest auf lokaler Ebene und zumindest vorübergehend war die Stadtflucht damit vielerorts Realität geworden. Zahlreiche Jüdinnen und Juden wurden ermordet, während andere ihrem Leben selbst ein Ende setzten. Im Umland der betroffenen Städte entstanden neue jüdische Ansiedlungen, die hinsichtlich ihrer Verteilung im Raum mit Yerushalmi bereits als eine „Geographie der jüdischen Hoffnung“ bezeichnet werden können. Denn trotz der unmissverständlichen Sprache des Hasses und der Gewalt, derer sich die Verfolgenden bemächtigten, hofften die Verfolgten in vielen Fällen, wieder in ihre Heimatorte zurückkehren zu können. Hiervon zeugt insbesondere eine auffällige hohe Zahl an Schatzfunden, die unter anderem in Colmar und Speyer gemacht wurden: Vor oder während ihrer Flucht vergruben die Jüdinnen und Juden dieser Städte ihre Wertgegenstände in der Erwartung, diese später wieder an sich nehmen zu können. Münzen, Schmuck, darunter sogar ein Hochzeitsring, wurden so in die Erde gelassen, um wieder gehoben zu werden, wenn der Sturm des Pogroms vorüber war.

Dieser verbreiteten Hoffnungspraktik jüdischerseits stand christlicherseits die Praxis gegenüber, in Verbindung mit den Verfolgungen die Wohnhäuser und Synagogen der Jüdinnen und Juden zu zerstören. Genau das, was die (infra-)strukturelle Grundlage der Hoffnung der einen dargestellt haben dürfte, wurde von den anderen also dem Erdboden gleichgemacht. Und mehr noch: An den Standorten der abgebrochenen Synagogen errichtete die christliche Mehrheit in der Folge bisweilen demonstrativ entsprechende Kirchenbauten. Die Zeichenhaftigkeit dieses Vorgangs ist nicht zu übersehen. Die Zerstörung des einen und Erbauung des anderen Gotteshauses steht in auffälliger Spannung zur erhaltenden und bewahrenden Materialität des jüdischen Hoffnungshandelns, die in den zahlreichen Schatzfunden zum Ausdruck kommt. Dass sich die Erwartungen, auf die sich dieses Hoffnungshandeln richtete, in der Regel nicht erfüllten, kann man unter anderem daran erkennen, dass die allermeisten Schatzfunde Jahrhunderte später wieder zum Vorschein kamen.

Die Verfolgungen von 1348/49 sind begrifflich und semantisch zu unterscheiden von den Vertreibungen des 15. und 16. Jahrhunderts. Letztere hatten einen besonderen Schwerpunkt in Schwaben, wo sich ein Drittel aller im Heiligen Römischen Reich existierenden Reichsstädte befand. Alle schwäbischen Reichsstädte entschieden sich damals dafür, die bei ihnen lebenden Jüdinnen und Juden zu vertreiben. Diese mussten, um nur drei Beispiele zu nennen, 1429/30 Ravensburg, 1438/40 Augsburg und 1500 Ulm verlassen…

Zugleich trug mit der Grafschaft Württemberg das wichtigste Territorium dieser Region ebenfalls noch im 15. Jahrhundert die antijüdische Ausgrenzung gewissermaßen in die Fläche. Bereits 1477 hatte sich hier zunächst die Stadt Tübingen ihrer jüdischen Gemeinde entledigt – in unmittelbarem Zusammenhang mit der im selben Jahr ebendort vollzogenen Universitätsgründung. Nur eineinhalb Jahrzehnte später bestimmte Graf Eberhard im Bart, bis heute einer der Namensgeber der Alma Mater am Neckar, dass sich fürderhin keine Jüdinnen und Juden mehr in Württemberg aufhalten sollten. Diese testamentarische Verfügung wurde wiederum ein paar Jahre später dann, nämlich 1498, vermittels einer Regimentsordnung in ein Landesgesetz überführt. In der Zwischenzeit war Württemberg von der Grafschaft zum Herzogtum aufgestiegen.

Dass die Betroffenen in einem solchen Maße zum Spielball der maßgeblichen Obrigkeiten in Reichsstädten und Territorien werden konnten, hatte in erster Linie mit dem sogenannten Judenschutz zu tun. Seit dem Mittelalter nämlich war die Niederlassung von Jüdinnen und Juden im Heiligen Römischen Reich an den Schutz eines weltlichen oder geistlichen Herrschers gebunden. Dies waren – zunächst einmal – der Kaiser und der Papst. In der Folge wurde dieses Judenregal dann sukzessive an nachgeordnete Herrschaftsträger delegiert. Nutznießer dieser Entwicklung waren insbesondere die weltlichen und geistlichen Fürsten, teilweise aber auch Niederadlige.

Indes blieb der Kaiser gerade in den ihm unmittelbar unterstellten Reichsstädten ein wichtiger Faktor, auf den die Jüdinnen und Juden in ihrer Bedrängnis hoffen durften. So unterband Friedrich III. in den 1470er- und 1480er-Jahren Vertreibungen aus Regensburg und Worms. Und ein Jahrzehnt später schritt Maximilian I. ein, als Schwäbisch Gmünd und Giengen an der Brenz die Vertreibung der dort jeweils lebenden Jüdinnen und Juden beschlossen. Im selben Jahr 1495 erlaubte Maximilian I. der Reichsstadt Reutlingen allerdings auch ausdrücklich, jüdisches Leben vor Ort für die nächsten zehn Jahre nicht mehr zu dulden. Diese Ambivalenz in der Umsetzung war im vormodernen deutschen Südwesten kennzeichnend für den Judenschutz gerade auch der nachgeordneten Herrschaftsträger. Hierin, vor allem aber im Schutzstatus als solchem, der in aller Regel gegen Zahlung einer entsprechenden Summe für eine begrenzte Zeit vergeben wurde, lag die zentrale strukturelle Voraussetzung für die residentielle Prekarität, die das jüdische Leben in dieser Region seinerzeit kennzeichnete.

Was wiederum Württemberg angeht, so trat hier ebenfalls im Jahre 1495 bald nach der Erhebung der Grafschaft zum Herzogtum eine Landesordnung in Kraft, die Juden in ihren wirtschaftlichen Handlungsspielräumen einschränkte. Mit den entsprechenden Maßnahmen nahm Eberhard im Bart ganz offensichtlich solche Juden ins Visier, die außerhalb seines Territoriums lebten. Potenzielle Geschäftsbeziehungen dieser Personen mit Untertanen des nunmehrigen Reichsfürsten sollten so unterbunden werden.

Es sollte dies nicht die einzige Initiative Württembergs bleiben, die sich gegen Menschen jüdischen Glaubens richtete, welche außerhalb der eigenen Territorialgrenzen lebten. Dabei ist nicht auszuschließen, dass diese Politik auch Jüdinnen und Juden betraf, die zuvor in der Grafschaft bzw. dem Herzogtum gelebt hatten. Unter dem zunehmenden Druck des dortigen Landesherrn, aber übrigens auch der dortigen Landstände, wich die jüdische Minderheit nämlich tatsächlich in die kleinen (Adels-)Herrschaften aus, die sich in der Nachbarschaft Württembergs befanden. Vor allem reichsritterschaftliche Obrigkeiten nahmen einzelne jüdische Familien auf. Sie versprachen sich von deren Ansiedlung wirtschaftliche oder finanzielle Vorteile. Ein ebenso früher wie seltener Fall dieser Art lässt sich für das Jahr 1503 und die Herren von Neuneck nachweisen, die im heutigen Landkreis Freudenstadt begütert waren. Eine gewisse Breite gewann das Phänomen dann offenbar aber erst seit den 1520er-Jahren. Doch auch jetzt ging es immer nur um wenige Familien, die nach ihrem erzwungenen Abschied hier dort neu anfingen. Sie begaben sich im Zuge dessen in den Schutz eines niederen Adligen, konnten sich darüber hinaus aber allem Anschein nach auch auf wirtschaftliche und familiäre Verbindungen stützten, über die sie bereits seit längerem in der Region verfügten.

Im Umgang mit Vertreibungen und Verboten werden Jüdinnen und Juden hier als Akteurinnen und Akteure der Siedlungsgeschichte fassbar. Sie bauten in Anbetracht widriger Umstände zum einen auf das Netzwerk der eigenen Glaubensgenossinnen und Glaubensgenossen, zum anderen aber durchaus auch auf die spezifischen Herrschaftsstrukturen, die seinerzeit im deutschen Südwesten im Allgemeinen sowie in Schwaben im Besonderen vorherrschten. Es war mithin die besondere durch politische Vielgestaltigkeit bedingte administrative Kleinräumigkeit im Mehrebenensystem des Heiligen Römischen Reichs, die den Jüdinnen und Juden in dieser Region Hoffnungs- und Handlungsspielräume eröffnete.4


  1. Vgl. hierzu jüngst den (im übrigen sehr instruktiven) Beitrag von Sabine Ullmann, Das Judentum Schwabens in der Frühen Neuzeit. Siedlungsweisen und Lebensformen, in: Benigna Schönhagen/Wilfried Setzler (Hg.), Jüdisches Schwaben. Neue Perspektiven auf das Zusammenleben zwischen Juden und Christen, Ostfildern 2024, S. 59–79, hier 63.  []
  2. ASCHKENAS: Jüdisches Leben im deutschen Südwesten in der Frühen Neuzeit (1500–1800), Übung mit Tagesexkursion, Wintersemester 2024/25, Universität Stuttgart, Historisches Institut (Thorsten Busch). []
  3. Yosef Hayim Yerushalmi, Ein Feld in Anatot. Zu einer Geschichte der jüdischen Hoffnung, in: Ders., Ein Feld in Anatot. Versuche über jüdische Geschichte, Berlin 1993, S. 81–95. []
  4. Das zeigen auch die Ergebnisse eines von 2020 bis 2023 durch die Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts an der Universität Bamberg. Dieses hatte es sich zum Ziel gesetzt, das Konzept der sogenannten Fraktalität, mit dem Christophe Duhamelle und Falk Bretschneider die erläuterte herrschaftlich-territoriale Vielfalt des Heiligen Römischen Reichs zu fassen versuchen, für die jüdische Geschichte Süddeutschlands fruchtbar zu machen. Vgl. hierzu https://www.uni-bamberg.de/hist-ng/forschung/abgeschlossene-projekte/fraktalitaet-und-die-dynamik-juedischer-lebensformen/ (30.06.2025). []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Thorsten Busch (15. Juli 2025). Zwischen Hoffen und Bangen: Judentum vor Ort im deutschen Südwesten  . Hoffnung handeln – L'espérance en action. Abgerufen am 22. April 2026 von https://doi.org/10.58079/14ccg


3 Gedanken zu „Zwischen Hoffen und Bangen: Judentum vor Ort im deutschen Südwesten  “

  1. Diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org und in unseren Newsletter aufgenommen.

    Loïc Oberdorfer (Community Management von de.hypotheses)

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