von Maike Schmidt (Leipzig)
Das reichsgräfliche Haus von der Leyen gehörte zu den Verlierern der Revolution. Erst im Laufe des 18. Jahrhunderts hatten die Familienoberhäupter ihren Verwaltungsmittelpunkt von Koblenz nach Blieskastel verlegt. Die gleichnamige Herrschaft lag zwischen den Residenzstädten Saarbrücken und Zweibrücken und grenzte im Westen unmittelbar an die französische Provinz Lothringen. Zwischen 1775 und 1791 führte die verwitwete Marianne von der Leyen (1745–1804) die Regierungsgeschäfte für ihren minderjährigen Sohn.1 Als im Frühjahr 1793 Revolutionstruppen Blieskastel besetzten, lebte sie noch vor Ort, beriet den Erbgrafen und hatte just mit der Errichtung ihres Alterssitzes begonnen. Dieser befand sich unweit des Salinenwerks, deren Errichtung sie aus eigenen Mitteln finanziert hatte. Nur wenig später sah die Reichsgräfin sich gezwungen, die Herrschaft und damit auch gut 40.000 Untertanen den einrückenden Truppen zu überlassen.
Mit der Flucht begann ein Kapitel, in der sich die Hoffnung auf Entschädigung und den Erhalt von Privilegien in geradezu unerschütterlicher Weise äußert – wohlgemerkt über Jahre. Die Reichsgräfin verfolgte hartnäckig ihre Forderungen nach Ausgleich der infolge der Revolution erlittenen Verluste. Anfang 1795 schrieb sie an François Barthélemy (1747–1839), den bevollmächtigten Minister Frankreichs in der Schweiz, um ihn um Fürsprache beim Konvent zu bitten: „Nous avons trop perdu mon fils et moi pour ne pas espérer que la convention nationale ne daigne enfin avoir égard à la justice de mes réclamations.“
Es ging dabei um die Fortzahlung der Pension, die ihr 1782 von König Ludwig XVI. gewährt worden war – als „preuve de sa bienveillance particulière“. Die Gratifikation stand in engem Zusammenhang mit einer Transaktion. Im Jahr zuvor hatte die Reichsgräfin nämlich eingewilligt, Besitzungen samt einiger hundert Untertanen mit dem französischen König auszutauschen. Nach jahrzehntelangen Verhandlungen war dies Außenminister Vergennes, der als ranghöchster Diplomat den Absprachen vorgestanden hatte, ein Zeichen des Wohlwollens wert. Die Pension belief sich auf jährliche 8.000 Pfund aus dem Budget der Affaires étrangères, mehr als das Doppelte dessen, das der Reichsgräfin aus ihrem Wittum zustand.
Die Revolution führte dazu, dass diese Geldquelle, spätestens im Jahr 1792 infolge eines Erlasses über die „pensions et traitements sur le Département des Affaires étrangères“ (4. August 1792), wegfiel. Da ihr infolge der Besetzung der reichsgräflichen Güter nichts weiter blieb, beharrte die Reichsgräfin auf der Weiterzahlung. Sie war der Aufffassung, dass ihr das Geld gerade in Anbetracht der erheblichen Verluste ihres Hauses rechtmäßig zustünde – ungeachtet der politischen Umstände. Dafür mobilisierte sie alle erdenklichen Kontakte, die ihr aus der Zeit der diplomatischen Absprachen mit der französischen Monarchie geblieben waren.2
Die Zukunft des ehemals regierenden Hauses sah tatsächlich düster aus. Den zitierten Brief an den Minister Barthélemy verfasste die Reichsgräfin aus ihrem Frankfurter Exil. Der Entschluss zur Flucht war Mitte Mai 1793 gefallen, als der örtliche Konventskommissar in das bereits besetzte Blieskastel kam, und während einer abendlichen Veranstaltung auf dem Schloss verlauten ließ, er habe den Auftrag erhalten, die Reichsgräfin nach Paris zu überführen.3 Wenig später erließen die Repräsentanten der Rhein- und Moselarmee eine Verfügung gegen die Reichsgräfin sowie den Grafen von Nassau-Saarbrücken und ordneten die Beschlagnahmung ihrer Güter an.4 Die Anklage lautete Republikfeindlichkeit und Begünstigung von Revolutionsemigranten.5 Die Reichsgräfin und der benachbarte Fürst waren bereits entkommen. Dafür wurden elf Beamte in Gewahrsam genommen und – samt den Pferden und Vieh aus der leyen’schen Zucht – nach Metz verbracht.6 Eine der unter leyen’scher Herrschaft stehenden Gemeinden hatte längst beim Nationalkonvent darum gebeten, an die französische Republik angeschlossen zu werden.7
Durch die Flucht entging die Reichsgräfin der Guillotine. Dafür musste sie die Güter des Hauses sowie die daran hängenden Einkünfte aufgeben. Sie verlor auch die Betriebe, die sie aus eigenen Mitteln finanziert hatte, darunter das genannte Salinenwerk, für das mehrere Kredite notwendig gewesen waren. Geld hatte Marianne sich stets über das breite Netzwerk des Hauses beschaffen können, das an die Höfe von Zweibrücken, Mannheim und Mainz reichte. Vermögende Kontakte gab es auch in Frankfurt und Metz, dort z.B. François Bouqueton, ehemals Ballettmeister am kurpfälzischen Hof.8 Mit der Verfügung vom Juni 1793 gingen die leyen’schen Betriebe in französische Hand über. Das erst 1788 fertiggestellte Prachtschloss Neu-Philippsburg, in das schätzungsweise 750.000 Rtl. exklusive Innenausstattung geflossen waren, wurde zerstört.9 Auch das Schloss Blieskastel fiel der Verwüstung und Plünderung anheim. Nachträgliche Berichte lassen vermuten, dass sich daran auch Untertanen beteiligten. Das Naturalienkabinett, die Münzsammlung und Bibliothek gerieten an französische Offiziere, die die Versteigerung veranlassten.
Im Jahr 1781/1782, als der gütliche Gebietstausch zustande kam, hatte die Reichsgräfin noch voll auf die Protektion der französischen Krone gesetzt. Die Entwicklungen in Frankreich seit 1789 und wohl auch der Entzug ihrer Pension im Jahr 1792 trafen sie scheinbar vollkommen unerwartet. Nun bangte sie mehr als dass sie hoffen konnte: um die aussichtslose Zukunft des Hauses, um ihren Sohn (den seit 1791 selbst regierenden Erbgrafen), die möglichen Entschädigungen sowie schlicht und ergreifend um ihre Existenz. Die Hoffnung auf die Verbesserung ihrer persönlichen Finanzlage gab sie dennoch nie auf. In ihren Augen war es das Mindeste, das ihr zustand. Was braucht es, um ernsthaft zu glauben, dass einer Klientin der Bourbonen Unterstützungszahlungen weiter gewährt werden könnten, nachdem die Feudalrechte abgeschafft worden waren und die Republik erklärt hatte, die „Völker“ Europas aus der Unterdrückung führen zu wollen?
In den Augen der Reichsgräfin war dieser Gedanke keineswegs illusorisch. Anfang Januar 1793 hatte sie erstmals versucht, die Weiterzahlung der 8.000 Pfund zu erwirken – nur wenige Tage, bevor ihr Garant, Ludwig XVI., enthauptet wurde. Zu diesem Zeitpunkt lebte sie noch auf Schloss Blieskastel und sah die Besetzung ihrer Herrschaft durch französische Truppen, die sich im darauffolgenden Monat ereignen sollte, offenbar nicht kommen. Ihr Bittschreiben hatte sie an Außenminister Pierre Lebrun (1754–1793) gerichtet. In seiner Antwort verwies dieser auf den Erlass vom August 1792 (s.o.) und erklärte, dass er über einen Etat von lediglich 120.000 Pfund verfüge.10 Diese Summe sei für die „réfugiés hollandois“ und die ehemaligen Mitarbeiter seines Resorts gedacht „dont les services et le patriotisme me seroient bien connus“.11 Lebrun fügte hinzu: „Vous voyez, Madame, que vous êtes dans la classe des pensionnaires dont le traitement est suspendu.“ Außerdem fiel Lebrun auf, dass der Grund für den Gunsterweis des Königs offenbar ein „échange“ mit dem gräflichen Haus gewesen war. Aus der Sicht Lebruns gäbe es aber keinen Beweis dafür, dass die Transaktion damals wirklich zum Vorteil von Frankreich ausgefallen sei („Rien ne prouve que cet échange a été avantageux au Gouvernement.“).
Während Lebrun die Legitimität der Pension in Zweifel zog, weil es ein für Frankreich unvorteilhafter Handel gewesen sein könnte, sah die Reichsgräfin auch die Republik an den Gunsterweis des Königs gebunden. Die Stellung der Reichsgräfin und des Erbgrafen im französischen Klientelsystem wird nicht unbemerkt geblieben sein, weder im Reich noch in der Französischen Republik. Dennoch muss die Reichsgräfin echte Chancen auf den Erfolg ihrer Eingaben beim Nationalkonvent gesehen haben. Denn in seinem Brief vom Februar 1793 versprach Lebrun doch noch, dass sich der „comité diplomatique“ ihrer Sache annehmen würde. Das unerbittliche Nachsuchen, 1795 bei Barthélemy und zuletzt 1802 bei Sainte-Foye, der wiederum bei Madame de Talleyrand zu ihren Gunsten vorsprechen sollte, blieb allerdings erfolglos.
Allerdings hatte es im Zuge der vielen unterschiedlichen Entschädigungsdiskussionen am Ende des 18. Jahrhunderts kurzzeitig so ausgesehen, als würde sich das Blatt für das reichsgräfliche Haus doch noch zum Positiven wenden.12 Auch der Aufstieg Napoleons deutete in diese Richtung. Die Wertschätzung des Kaisers für den Erbgrafen von der Leyen – freilich in seiner Eigenschaft als Neffe des späteren Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg – gaben Marianne in ihren letzten Lebensjahren begründeten Anlass zur Hoffnung auf die Erfüllung ihrer Geldforderungen.13 Kurz vor ihrem Tod wurde der Sequester auf den Besitzungen der von der Leyen durch ein kaiserliches Dekret aufgehoben.14 Dies war weniger ihr Verdienst, als eine Folge der zahlreichen Vorstellungen ihres Sohnes, die er im Vorjahr bei der Reichsversammlung in Regensburg, beim Kaiser in Wien, beim russischen Kaiser und beim preußischen König sowie natürlich bei Napoleon unternahm, um die entschädigungslose Mediatisierung des Hauses abzuwenden.15 In Anbetracht dessen, dass die Frage der Abfindung des Hauses lange auf dem Tisch lag, versuchte er zu retten, was zu retten war. Unter den Eindruck der wechselhaften politischen Entwicklungen, die auch völlig überraschende Wendungen nicht ausschlossen, glaubte die Reichsgräfin bis zuletzt, dass sich ihr dynastisches Kapital erhalten würde – und dass sie das Recht besaß, es einzufordern. Dies erforderte angesichts der prekären Lage, in dem sich das Haus befand, nicht nur eine gewisse Bereitschaft zum Wagnis, sondern auch die unerschütterliche Hoffnung darauf, dass ihre Vorrechte auch in neuen Umgebungen Geltung behielten. Die Revolution hatte die Reichsgräfin dann auch nicht an den existenziellen Abgrund gebracht: Schließlich befand sich ihre Exilwohnung in der Frankfurter Hasengasse, die man schon damals als „Nobelviertel“ bezeichnet hätte.
- Eigentlich Maria Anna von der Leyen, geborene Dalberg, jüngere Schwester des künftigen Mainzer Kurfürsten und Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg. [↩]
- Neben dem Minister Barthélemy war das einer der Nachkommen des chevalier de Sainte-Foye, von dem sie sich eine Intervention bei „Madame de Talleyrand“ (1762–1834) versprach. ((„(…) un mot de vous encore à Madame de Talleyrand (…)“, Marianne von der Leyen an Monsieur de Sainte Foix (Philippe-Auguste de Sainte-Foy, 1721–1795), Frankfurt, vermutlich 1802, LHAKo, Best. 48, Nr. 3423, Bl. 11 [↩]
- Tagebuch ihrer Unglücksfälle während der Revolution im Jahre 1793: Mit eigener Hand aufgezeichnet von Marianne, Gräfin von der Leyen, geb. Freyin von Dalberg. Hrsg. v. Arthur Kleinschmidt, Blieskastel 1894, S. 10–11. Vgl. auch Kurt Legrum, Tagebuch der Gräfin Marianne von der Leyen über ihre Flucht, 1793, Nr. 167, in: ders. (Hrsg.), Die Grafen von der Leyen und das Amt Blieskastel, Blieskastel 1991, S. 197–198, hier S. 198. [↩]
- Proclamation. Paix aux Chaumières, guerre aux Chateaux, Metz, 2. Juni 1793, abgedruckt in: Legrum, Die Grafen von der Leyen, S. 196–197. [↩]
- Zu den Revolutionsemigranten im Großraum Maas-Mosel-Rhein vgl. jüngst Jort Blazejewski, „Émigrés“ an der Grenze. Flucht, Exil und Migrationsregime in Frankreich und Westeuropa im Zeitalter der Revolutionen (1789–1815), (Diss. masch.) Trier 2022. [↩]
- Siehe Kurt Legrum, Untersuchungsbericht über die Vorgänge in Blieskastel und Saarbrücken bei der Flucht der Regenten (26. Juli 1793), Nr. 169, in: ders., Die Grafen von der Leyen, S. 200–201, hier S. 201. [↩]
- Reunionsgesuch der Gemeinde St. Ingbert an die Distriktsverwaltung in Saargemünd, St. Ingbert, 6. Dezember 1792, abgedruckt in: Legrum, Die Grafen von der Leyen, S. 195–196. [↩]
- Schreiben von François André Bouqueton in Metz an Marianne von der Leyen und Verschuldung bei Bouqueton unter Verpfändung der Saline in Rilchingen, LHAKo, Best. 48, Nr. 3399, hier Bl. 241. [↩]
- Siehe Eva Labouvie, Marianne von der Leyen (1745-1804) – Reichsgräfin und Regentin, Landesmutter und Unternehmerin, in: dies. (Hrsg.), Adel an der Grenze: höfische Kultur und Lebenswelt im Saar-Lor-Lux-Raum (1697–1815), Saarbrücken 2009, S. 155–189, hier S. 159. [↩]
- Pierre Lebrun an Marianne von der Leyen, Paris, 13. Februar 1793 („l’an II de la République“), LHAKo, Best. 48, Nr. 3423, Bl. 1–3. [↩]
- Lebrun an Marianne von der Leyen (…), Bl. 2. [↩]
- Siehe zur Entwicklung der Entschädigungsdiskussion grundlegend Alfred G. Scharwath, Die Fürsten von der Leyen und der Wiener Kongreß, in: RhVjbll 33 (1969), S. 139–154, hier S. 140. [↩]
- Im Brief an Sainte-Foye spricht die Reichsgräfin von den „bontés dont l’Empereur daigne honorer la famille de l’Electeur archicancelier“. [↩]
- Siehe ebd., S. 142. [↩]
- Siehe ebd. [↩]
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Maike Schmidt (15. Oktober 2024). Hoffen, wagen und bangen: die Geldforderungen der Reichsgräfin Marianne von der Leyen gegenüber dem revolutionären Frankreich. Hoffnung handeln – L'espérance en action. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/12hjr